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1.
Allgemeine Bestimmungen
Unsere gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und
Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden
Bedingungen. Durch Auftragserteilung oder Annahme Lieferungen
werden sie anerkannt. Sollten die Einkaufsbestimmungen des Bestellers
hiervon abweichen, so gelten diese nur, wenn sie von uns ausdrücklich
schriftlich bestätigt werden. 2.
Angebot und Auftragsannahme
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge die uns erteilt
werden gelten als angenommen, wenn wir ihnen nicht innerhalb
14 Tagen widersprechen. Der Auftraggeber hält sich 14
Tage an sein Vertragsangebot gebunden. Einer Auftragsbestätigung
bedarf es nicht. Erfolgt eine Auftragsbestätigung, so
ist damit der Vertrag bindend zustande gekommen. Unsere Handelsvertreter
oder Reisenden sind nur Vermittler und zum rechtsgeschäftlichen
Abschluss nicht berechtigt. Es werden nur volle Verpackungs-einheiten
ausgeliefert.
3. Preise
Maßgebend sind die am Tage der Lieferung gelten-den
Preise. Kostenändernde Faktoren, wie Materialverteuerung,
Lohnerhöhung u. a. geben uns das Recht, auch bei bestätigten
Aufträgen die Preise den Kostenänderungen anzupassen.
Alle Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart
ist, in Euro ohne Mehrwertsteuer, welche zum jeweils gültigen
Satz in Rechnung gestellt wird.
4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager. Zur Neukundenaufnahme
wird der erste Auftrag per Nachnahme ausgeliefert, die weiteren
Aufträge auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Der
Mindestauftragswert, Transportpauschalbetrag und Lieferung
frachtfrei finden Sie auf unserer Preisliste. Falls am gewünschten
oder angegebenen Termin, die Bestellung wegen Abwesenheit
oder Annahmeverweigerung nicht zugestellt werden kann, werden
wegen Nichteinhaltung des Vertrages dem Auftraggeber die entstandenen
Zusatzkosten in Rechnung gestellt.
5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen abzüglich
3 % Skonto oder 30 Tage ab Rechnungsdatum netto ohne jeden
Abzug zahlbar oder nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen
in Höhe des jeweiligen Zinssatzes unserer Hausbank für
Überziehungskredite zu berechnen. Die Geltend-machung
eines weitergehenden Verzugschadens bleibt vorbehalten. Die
Zurückhaltung der Zahlungen oder eine Aufrechnung sind
– sofern nicht mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen
festgestellten Forderung aufgerechnet wird nicht zulässig.
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6.
Mängel
Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand
der Ware ist der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den
Spediteur oder Frachtführer, spätestens der Zeitpunkt
des Verlassens des Werkes. Mängelrügen des Kunden
müssen unverzüglich nach Eingang der Ware an dem Bestimmungsort
schriftlich bei uns eingehen, berechtigen aber nicht zur Zurückhaltung
der Rechnungsbeträge. Bei berechtigter, unverzüglicher
Mängelrüge nehmen wir mangelhafte Ware zurück
und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware; statt dessen
sind wir berechtigt, den Minderwert zu ersetzen oder nachzubessern.
Beanstandete Waren sind sachgemäß zu lagern und zu
unserer Verfügung zu halten. Es ist uns Gelegenheit zu
geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Gibt der Käufer
uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen,
stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder
Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen
Mängelansprüche. Weitere Ansprüche sind, soweit
rechtlich zulässig, ausgeschlossen; dies gilt insbesondere
für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht
an der Ware selbst entstanden sind. 7.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unter allen Umständen so lange
unser Eigentum, bis sie völlig bezahlt ist. Bei Annahme
von Schecks gilt deren Einlösung erst als vollständige
Zahlung. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die
Kontokorrentforderungen, die sich aus der Weiterlieferung
der Ware durch die Kundschaft an deren Kunden ergibt.
Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, darf
sie an Dritte weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet
werden. Im Falle der Pfändungen der Ware durch einen
Dritten ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer
unverzüglich Meldung zu machen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten
einschl. Scheckforderungen ist ausschließlich das Bezirksgericht
Mödling zuständig.
9. Rücknahme von Waren
Einwandfreie Ware wird von uns zurückgenommen, wenn wir
uns ausdrücklich dafür schriftlich bereit erklären.
Rücknahmen erfolgen dann mit 20%iger Unkostenbeteiligung.
Die Ware ist dann auf Kosten des Käufers an unser Lager
zu transportieren. Es werden nur einwandfreie und vollständige
Verpackungen zurückgenommen. Bei extra für den Kunden
bestellten oder produzierten Material ist keine Rücknahme
möglich.
10. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein
oder werden, bleiben die übrigen Vereinbarungen gleichwohl
wirksam.
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